Nachhaltigkeit

Eines der Unternehmensziele der HTB Group ist – neben dem nachhaltigen Wirtschaften – der schonende Umgang mit Ressourcen.

Die HTB Group, inklusive der HTB Hanseatische Fondshaus GmbH, hat sich dazu entschieden, mittel- bis langfristig ebenfalls einen wachsenden Beitrag zu nachhaltigen Produkten und Investments in der Finanzwelt zu leisten sowie ihr Handeln zunehmend am Nachhaltigkeitsgedanken auszurichten. Die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH hat die Nachhaltigkeitsüberlegungen bereits in ihr Tagesgeschäft übernommen.

Erreichung der ESG Anforderungen

Eine Vielzahl von Maßnahmen wurde bereits jetzt ergriffen, beispielsweise der weitgehende Verzicht auf Dienstreisen und Verwendung von Videokonferenzsystemen, die bevorzugte Nutzung von Bahnfahrten, Einbau von Vorrichtungen für das Laden von Elektrofahrzeugen im Gebäude. Ebenso wurde eine Reduzierung des Papierverbrauches durch Digitalisierung und die Verbesserung der Abfallwirtschaft erzielt.

Die HTB Group hat 2018 im Erstbezug das derzeitige Bürogebäude bezogen; dieses Bürogebäude wurde in 2017/2018 nach neuesten Umweltstandards errichtet und gilt daher als ressourcenschonend. Unter anderem sieht es Fenster mit hohem Energiesparpotential, eine moderne Heizungsanlage und LED-Beleuchtung vor.

Die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH als KVG der von ihr verwalteten AIF hat Kriterien bestimmt, die sie in ihren Entscheidungsprozessen beachtet.

Beispielsweise werden keine Fondsanteile in die Portfolien übernommen, die auf Mieter schließen lassen, die rechter oder terroristischer Gesinnung sind oder ein antidemokratisches Weltbild haben. Bei ihren Geschäftspartnern und Lieferketten besteht die KVG auf die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Innerhalb der KVG sind Prozesse implementiert, die kontinuierlich an aktuelle Entwicklungen angepasst werden und deren Einhaltung durch die Compliance kontrolliert wird. Beispielsweise sind die Möglichkeiten des Whistleblowings und der freien Meinungsäußerung sowie eine regulatorisch vorgeschriebene und geprüfte jährliche interne Revision selbstverständlich. Anleger werden umfassend und regelmäßig informiert, wobei es keine Bevorzugung einzelner Anleger gibt. Darüber hinaus haben Anleger diverse Möglichkeiten, mit der HTB Group in Kontakt zu treten.

Das Portfoliomanagement berücksichtigt die beschriebenen Nachhaltigkeitsthemen bei der Auswahl der Anteile der Zielfonds und Objekte. Ebenso werden diese Aspekte im Risikomanagement geprüft.

Hintergrund: Europäische Gesetzgebung zum Klimaschutz

Am 4. März 2020 hat die EU-Kommission den Entwurf für ein Europäisches Klimagesetz vorgelegt. Dieses enthält die politische Verpflichtung der EU, bis 2050 klimaneutral („Netto-Null-Emissionen”) zu werden.

Als die sechs Umweltziele sind die Eindämmung des Klimawandels, Anpassungen an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie die Bewahrung und Wiederherstellung der Biodiversität definiert.

Weiterhin wurde eine sogenannte Taxonomie (Technical Report) festgelegt. Die Kriterien für eine wirtschaftliche Aktivität sind:

  • Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele.
  • Sie fügt den anderen fünf Umweltzielen keinen wesentlichen Schaden zu (DNSH – Do Not Significant Harm).
  • Sie enthält Mindeststandards wie UN-Global Compact oder anerkannte Branchenstandards.

Einen wesentlichen Bestandteil der umfassenden Diskussion um nachhaltige Finanzierung („Sustainable Finance“) bilden die sogenannten ESG-Kriterien, mit denen sich Unternehmen hinsichtlich ihres Umgangs mit Umwelt (Environment), Gesellschaft (Social) und ihrer Unternehmensführung (Governance) positionieren.

Die EU-Offenlegungsverordnung (VO (EU) Nr. 2019/2088) ergibt seit dem 10. März 2021 Verpflichtungen, welche in den Technischen Regulierungsstandards (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288) hinsichtlich ihrer Ausführung konkretisiert sind. Diese liegen erst seit dem 27. Dezember 2022 vor.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitions­entscheidungs­prozesse

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der verwalteten AIF haben kann. Die KVG prüft im Rahmen der Ankaufsprozesse das Bestehen etwaiger Nachhaltigkeitsrisiken (z. B. Gefahr durch Hochwasser, Kostensteigerungen aufgrund gesetzlicher Anforderungen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes). Die Prüfung erfolgt dabei auf Basis der vorliegenden Unterlagen anhand einzelner Kriterien. Die Ergebnisse werden bei der Investitionsentscheidung berücksichtigt.“

Die Angaben zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungsprozessen wurden im Januar 2022 um nähere Erläuterungen zu genauen Berücksichtigung ergänzt.

Keine Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeits­auswirkungen

Die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH berücksichtigt bei der Verwaltung der AIF derzeit noch nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Dies ist dadurch begründet, dass die gesetzlichen Anforderungen hierfür noch neu und sehr komplex sind und noch diverse Zweifelsfragen bei der Auslegung insbesondere hinsichtlich der Technischen Regulierungsstandards beinhalten. Da noch keine Verwaltungspraxis besteht, sind viele Anwendungsfragen hierzu derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es ist beabsichtigt, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aber zukünftig (ab 2026) zu berücksichtigen.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik

Die Nachhaltigkeitsrisiken sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in die Vergütungspolitik der HTB Group sowie der HTB Hanseatische Fondshaus GmbH einbezogen.

Änderungshistorie

Version Datum Erläuterung der Änderungen
1 03/2021 Initiale Erstellung und Veröffentlichung
2 01/2022 Die Angaben zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozesse wurden im Januar 2022 um nähere Erläuterungen ergänzt.
3 05/2024 Der beabsichtigte Zeitpunkt, ab dem die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen, wurde von 2024 auf 2026 verschoben.

Änderungshistorie

Version: 1
Datum: 03/2021
Erläuterung der Änderungen: Initiale Erstellung und Veröffentlichung

Version: 2
Datum: 01/2022
Erläuterung der Änderungen: Die Angaben zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozesse wurden im Januar 2022 um nähere Erläuterungen ergänzt.

Version: 3
Datum: 05/2024
Erläuterung der Änderungen: Der beabsichtigte Zeitpunkt, ab dem die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen, wurde von 2024 auf 2026 verschoben.